Bei Familienunternehmen besteht meist ein hohes Interesse daran, dass Unternehmen auch bei einem Gesellschafterwechsel oder altersbedingtem Ausscheiden von Gesellschaftern im Eigentum der Familie zu halten und keine Externen in den Gesellschafterkreis aufzunehmen. Auch hier hat sich Mezzanine-Kapital als Baustein zur Finanzierung solcher Gesellschafterveränderungen bewährt.
Ein angemessener und marktüblicher Kaufpreis sowie die Bereitschaft des verkaufenden Gesellschafters einen Teil des Kaufpreises beispielweise in Form eines Verkäuferdarlehens mitzufinanzieren, erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass sich Mezzanine-Kapitalgeber an einer Unternehmensnachfolge beteiligen. Aber auch wenn nicht alle Gesellschaftsanteile vollständig übergeben werden, sondern nur einzelne Gesellschafter aus dem Gesellschafterkreis ausscheiden sollen, kann hierfür eine Mezzanine-Finanzierung eingesetzt werden. Beispielsweise um das Unternehmen mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, um Anteile von Gesellschaftern zu erwerben oder um im Erbfall einzelne Gesellschafter abzufinden, ohne dass fremde Gesellschafter in den Gesellschafterkreis aufgenommen werden müssen.