In der Regel 10 Jahre Laufzeit
Die typisch stille Beteiligung ist im Bereich der Mezzanine-Finanzierungsinstrumente sehr verbreitet. Der stille Gesellschafter stellt dabei dem jeweiligen Unternehmen Kapital für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu 10 Jahren, zur Verfügung. Das Kapital ist am Ende der Vertragslaufzeit vollständig oder nach einem bestimmten Zeitraum sukzessive zurückzuzahlen.
Kein Eintrag ins Handelsregister
Die typisch stille Beteiligung wird -mit Ausnahme bei der Rechtsform AG- nicht in das Handelsregister eingetragen, so dass die stille Beteiligung anonym bleibt.
Vertragliche Gestaltung
Grundlage der typisch stillen Beteiligung ist der Abschluss eines Vertrages mit anschließender Vermögenseinlage durch den Mezzanine-Kapitalgeber, dem stillen Gesellschafter. Formell wird durch den Vertrag eine stille Gesellschaft begründet, wobei ein gemeinschaftliches Gesamthandsvermögen nicht gebildet wird, sondern sich der Beteiligungsgeber mit einer Kapitaleinlage nur am Handelsgewerbe der jeweiligen Gesellschaft beteiligt.
Vergütung
Für eine typisch stille Beteiligung ist neben einer festen Vergütung eine gewinnabhängige Vergütung üblich. Diese wird in der Regel als fester Prozentsatz auf die geleistete Einlage berechnet und, wenn ein Gewinn in entsprechender Höhe erwirtschaftet wurde, an den Mezzanine-Kapitalgeber gezahlt. Eine Verlustbeteiligung wird bei der typisch stillen Beteiligung ausgeschlossen.
Mezzanine-Kapital ist nachrangig
Mezzanine-Kapital ist im Fall einer Insolvenz und / oder Liquidation der Gesellschaft grundsätzlich nachrangig zu den meisten Gläubigern. Insbesondere besteht dieser Nachrang gegenüber Fremdkapitalgebern, die ihr Darlehen nebst Zinsen zurückerhalten, wohingegen der Mezzanine-Kapitalgeber im Fall der Insolvenz nur die Befriedigung seiner Ansprüche vor den Eigenkapitalgebern verlangen und realisieren kann. Damit nimmt Mezzanine-Kapital nicht nur hinsichtlich des damit verbundenen Risikos und der Renditemöglichkeiten für den Kapitalgeber, sondern auch in Bezug auf die rechtliche Ausgestaltung eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein.
Informations- und Zustimmungsrechte
Zumeist sind bestimmte Informations- und Zustimmungsrechte im Vertrag geregelt. Die Informationsrechte umfassen in der Regel bestimmte Berichtspflichten und Auskunftsrechte zu den Geschäftszahlen und deren Entwicklung. Hierzu zählen insbesondere Jahresabschlüsse und unterjährige, in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellende Betriebswirtschaftliche Auswertungen. Die Zustimmungsrechte beschränken sich im Wesentlichen auf Veränderungen bei wesentlichen Assets der Gesellschaft, dem Managements und gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Durch die Zustimmungsrechte möchte sich der Mezzanine-Kapitalgeber absichern, dass sich die Rahmenbedingungen, unter denen er seine Investmententscheidung getroffen hat, sich nicht zum Nachteil der Gesellschaft und seines Investments entwickeln.